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Erreichbarkeit der Abteilung von Montag - Donnerstag. Am Freitag ist die Abteilung nicht besetzt.
Die Gemeindezweigstelle SVA ist zuständig für die Abgabe und Kontrolle der Formulare betreffend AHV, IV, EL, HE, Hilfsmittel der AHV/IV sowie die Erfassung und Mutation von Firmen, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätige und Hausdienstarbeitgeber.
Sie bietet Beratung und Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare an. Die Berechnung der Ansprüche und die Auszahlung werden von den Sozialversicherungen des Kantons Aargau (SVA), Ausgleichskasse, durchgeführt.
Die Gemeindezweigstelle SVA ist der Abteilung Steuern angegliedert und befindet sich im Erdgeschoss des Gemeindehauses an der Schulhausstrasse 4.
Telefon 056 485 85 10
Fax 056 485 85 40
E-Mail steueramt@stetten-ag.ch
Für Formulare und Merkblätter wird beim Online-Schalter der entsprechende Link angegeben.
Informationen zu den Prämienverbilligungen
Online-Rechner Prämienverbilligung
Weitere Links:
Sozialversicherung SVA Aargau
Leiterin Gemeindezweigstelle a.I.
Katja Hausmann-Vogt
nach Vereinbarung