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Jugendschutz Aargau

 

Vereinsfeste und Events

Der Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eingehalten werden. Erfolgreicher Jugendschutz trägt zum guten Gelingen einer Veranstaltung bei!

Die Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf und die Abgabe von:

  • Tabakwaren an unter 16-jährige
  • Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige
  • Alcopos, Spirituosen und Aperitifen an unter 18-jährige


Detaillierte Informationen zum Jugendschutz erhalten Sie von:

Jugendschutz Aargau
Kasinostrasse 29
5000 Aarau

Telefon 062 837 60 84
E-Mail
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