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Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von hilfsbedürftigen Personen angeordnet. Grundlage hierfür ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Die Gründe für die Hilfsbedürftigkeit können ganz unterschiedlich sein wie z.B. geistige Behinderungen, körperliche und psychische Erkrankungen, Minderjährigkeit, Überforderungssituationen, Lebenskrisen usw. Vormundschaftliche Massnahmen können auch gegen den Willen der Betroffenen beschlossen werden.
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst befindet sich im Zentrum der Stadt Baden am Gstühlplatz 2.
Telefon 056 204 30 50
Fax 056 204 30 60
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Vormundschaftliche Massnahmen
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und löste das bestehende Vormundschaftsrecht ab. Anstelle der Vormundschaftsbehörde ist ab 1. Januar 2013 das Familiengericht zuständig.