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Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Zuständigkeit ist seither beim Familiengericht.
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von hilfsbedürftigen Personen angeordnet. Grundlage hierfür ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Die Gründe für die Hilfsbedürftigkeit können ganz unterschiedlich sein wie z.B. geistige Behinderungen, körperliche und psychische Erkrankungen, Minderjährigkeit, Überforderungssituationen, Lebenskrisen usw. Vormundschaftliche Massnahmen können auch gegen den Willen der Betroffenen beschlossen werden.
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden
Gstühlplatz 2
5400 Baden
Telefon 056 204 30 50
E-Mail
Homepage
Anträge für Beistandschaften oder das Einreichen von Gefährdungsmeldungen fallen unter die Zuständigkeit des Familiengerichts.
Familiengericht Baden
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden
Telefon 056 200 13 13
Homepage
Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Aargau

