Information betreffend Bestandesaufnahmen befestigte Flächen mit Anschluss an die Kanalisation / Begehung vor Ort
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Stetten wird überarbeitet. Die Gemeindeversammlung hat am 17. November 2022 einen entsprechenden Kredit genehmigt.
In diesem Zusammenhang werden auch die befestigten Hartflächen, die 50 m² und grösser und an der Kanalisation angeschlossen sind, erfasst. Die erfassten Flächen dienen auch als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren gemäss Abwasserreglement der Gemeinde Stetten. Für diese Erfassung wurde die Gemeinde bereits mit einer Drohne beflogen. Zur Präzisierung der Auswertung sind noch einige Begehungen vor Ort notwendig (Differenzierung Hartfläche, Kies, Sickerbundsteine etc.). Der Gemeinderat hat dazu die Porta AG, Brugg, mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.
Diese Begehungen finden Ende September / Anfang Oktober 2025 statt. Wir bitten deshalb die betroffenen Grundeigentümer/innen, den Mitarbeitern/innen der Firma Porta AG Zugang aufs Grundstück zu gewähren, damit die Abklärungen vorgenommen werden können.
Der Gemeinderat bedankt sich bei den Grundeigentümern/innen für ihr Verständnis.