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Bundesfeiertag 2026

Gemäss Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz sind folgende Feiertage den Sonntagen gleichgestellt:
 
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, Weihnachten und Stephanstag.
 
Dieses Jahr fällt der 1. August (Bundesfeiertag) auf einen Samstag.
 
Da es sich beim Bundesfeiertag um einen eidgenössischen Feiertag handelt, ist das Verursachen von Lärm, wie z.B. durch Rasenmäher, an diesem Tag nicht erlaubt.

Es gilt ein absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet (Merkblatt).
 
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.