Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf
Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr". Per 28. Juli um 12:00 Uhr gilt ein
absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau. Dieses umfasst auch ein
Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Merkblatt für die Gefahrenstufe 5