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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr". Per 28. Juli um 12:00 Uhr gilt ein absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Merkblatt für die Gefahrenstufe 5