Fälligkeit der Steuern / Verfallanzeige Steuern 2026
Ende September werden durch das kantonale Steueramt die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Eine Verfallsanzeige erhalten jene Steuerpflichtigen, die ihre Steuern 2026 noch nicht vollumfänglich beglichen haben. Dies ist keine Mahnung. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Sollte die fristgerechte Bezahlung nicht möglich sein, unterbreiten Sie bitte der Abteilung Finanzen via
finanzverwaltung@stetten-ag.ch rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem Restbetrag ein Verzugszins von 4.5% berechnet. Im Gegenzug werden Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins von 0.5% honoriert. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung folgt im November eine Gebühre von Fr. 35.00. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Unter der Webseite des Kantonalen Steueramtes Aargau
www.steuern.ag.ch > «Steuern bezahlen» finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Online-Tools (Anpassung provisorische Rechnung online, Antrag Ratenzahlung oder Stundung, (e)Steuerkonto, um sich eine eigene Übersicht der offenen Steuern zu verschaffen, etc.)
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch oder zu tief sein, dann wenden Sie sich an die Abteilung Steuern via
steueramt@stetten-ag.ch oder via entsprechendem Online-Tool gemäss Kantonswebseite. Ihre provisorische Steuerrechnung kann bis zum 30. Oktober 2026 gerne angepasst werden.