Krankenkassenprämienverbilligung 2027
Seit 2017 erfolgt die Antragsstellung für die Prämienverbilligung über eine vom Kanton bereitgestellte Online-Plattform. Für die Anmeldung der Krankenkassenprämienverbilligung 2027 stellt die SVA Aargau sämtlichen anspruchsberechtigten Personen automatisch ein Schreiben mit dem Zugang für die Online-Anmeldung zu. Die Codes werden im September 2026 verschickt.
Die SVA Zweigstelle Stetten händigt keine Antragsformulare mehr aus, ist aber gerne bei der Online-Anmeldung von Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, behilflich. Die SVA Aargau berechnet aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2024 den möglichen Anspruch auf eine Prämienverbilligung pro 2027.
Wenn Sie keinen Code erhalten haben, aber dennoch der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben sollten, können Sie diesen ab Oktober 2026 unter
sva-ag.ch oder telefonisch bei der SVA Aargau, Tel. 062 836 82 97, bestellen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2027
bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen muss. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu zu stellen und wird nicht automatisch zugewiesen oder bewilligt.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Stetten, Tel. 056 485 85 10, gerne zur Verfügung.