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Aufhebung bedingtes Feuerverbot (Gefahrenstufe 3 von 5)

Per Mittwoch, 16. September 2026 12:00 Uhr wird die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) heruntergestuft und das bedingte Feuerverbot aufgehoben.

Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.

Nach wie vor ist Vorsicht im Umgang mit Feuer angesagt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt