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Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger neu zwischen einer nichtbiometrischen und einer biometrischen Identitätskarte wählen. Die biometrische Identitätskarte verfügt über einen Datenchip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken.

Deren Bezug wird freiwillig sein.

Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.
 
Nichtbiometrische Identitätskarte
Die nichtbiometrische Identitätskarte kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle Stetten am Schalter beantragt werden. Sie eignet sich insbesondere für Personen, welche die Identitätskarte als Ausweis in der Schweiz benötigen.
 
Biometrische Identitätskarte
Für Personen, welche die Identitätskarte regelmässig als Reisedokument innerhalb der EU verwenden, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Diese kann nicht bei der Einwohnerkontrolle Stetten, sondern ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau beantragt werden.
 
Bereits ausgestellte nichtbiometrische Identitätskarten bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und können weiterhin als Reisedokument verwendet werden.
 
Weitere Informationen sind im Merkblatt und auf der Website des Kantons Aargau unter Identitätskarte - Kanton Aargau sowie auf www.schweizerpass.ch verfügbar.