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Ersatzwahl eines/r Stimmenzählers/in-Ersatz vom 9. Juni 2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang; stille Wahl

Nachdem innert der Nachmeldefrist keine weitere Anmeldung eingegangen ist, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 6. Mai 2024 nachstehende Person in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:

Stimmenzählerin-Ersatz 
  • Wertli Sandra, geb. 1969, von Zufikon AG, Mellingerstrasse 3a, parteilos. 
Wahlbeschwerden sind gemäss § 68 GPR innert 3 Tagen nach Entdeckung eines Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Stetten, 6. Mai 2024
  
WAHLBÜRO STETTEN