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Ersatzwahl eines/r Stimmenzählers/in

Ersatzwahl eines/r Stimmenzählers/in vom 9. Juni 2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang; Anmeldeverfahren
 
Herr Pascal Lehmann hat seine Demission als Stimmenzählerin infolge Wegzug aus der Gemeinde bekannt gegeben. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Aarau, hat die Demissionen genehmigt. Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet deshalb der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines/r Stimmenzählers/in für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.
 
Anmeldeverfahren
 
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21a der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.stetten-ag.ch heruntergeladen werden.

Stille Wahl
 
Wird für die Ersatzwahl nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt.
 
Stetten, 18. März 2024

WAHLBÜRO STETTEN