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Grabräumung auf dem Friedhof

Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit werden nach Allerheiligen (1. November 2024) auf dem Friedhof Stetten die Gräber von zwei Reihen des Feldes C sowie die Gräber einer Reihe des Feldes E geräumt. Von der bevorstehenden Räumung sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen aus den Jahren 1994 – 1998 betroffen. Die Angehörigen der von der Räumung betroffenen Gräber werden schriftlich informiert.
 
Die Grabräumung hat bis zum 31. Oktober 2024 zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber durch die Gemeinde geräumt. Gleichzeitig erlischt zu diesem Zeitpunkt jeglicher Anspruch auf Grabmäler, Pflanzen usw. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Stetten.
 
Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei (Tel. 056 485 85 50) gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat.